Blutabnahmetraining für zahnmedizinisches Fachpersonal

Blutentnahme-Schulung in Ihrer Praxis

Der Anteil an Blutabnahmen in der Zahnheilkunde wächst stetig. Aus diesem Grund biete ich ein spezielles Blutabnahmetraining für die Zahnmedizin an, das direkt in Ihrer Praxis durchgeführt wird. Die Teilnehmenden erhalten fundiertes Fach- und Hintergrundwissen, um die Blutabnahme Schritt für Schritt zu erlernen. Dabei kann die Schulung jederzeit auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden angepasst werden.

Jetzt Angebot anfordern

Wann benötigt man Blut in der Zahnheilkunde?

Ob ein Zahn gezogen, eine offene Wunde im Kiefer behandelt oder ein Implantat gesetzt werden muss, der Anteil an chirurgischen Eingriffen in der Zahnheilkunde ist hoch. Nach jeder Maßnahme soll sodann ein möglichst schneller Wundheilungsverlauf erfolgen. Als besonders effektiv hat sich hierbei die Eigenbluttherapie erwiesen.

Wer entnimmt das Eigenblut?

Das Blut sollte zeitnah zentrifugiert werden, damit dieses nicht schon vorab unbrauchbar wird. Die Patienten deshalb erst zum Hausarzt oder in ein Krankenhaus zu schicken, würde das Verfahren fast unmöglich machen. Aus diesem Grund wird die Eigenblutentnahme zumeist vor Ort beim Zahnarzt durchgeführt. Immer öfters führt der Zahnarzt oder dessen Assistenzpersonal die Blutabnahme durch.

Dürfen wir das?

Blutabnahmen sind auch in der Zahnheilkunde durch Zahnärztinnen und Zahnärzte rechtlich möglich. Dazu muss die Blutabnahme Teil einer zahnärztlich begründeten Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sein (§ 1 Abs. 3 Zahnheilkundegesetz). Dies kann im Rahmen der Wundheilung mittels Eigenbluttherapie des Patienten sein, oder das Blut soll vor der zahnoperativen Behandlung im Labor untersucht werden, um beispielsweise Materialunverträglichkeiten oder Allergien frühzeitig festzustellen.

Darf die Blutabnahme auch von ZFAs oder Prophylaxe-Personal durchgeführt werden?

Die Blutabnahme kann unter gewissen Voraussetzungen auch durch das zahnärztliche Assistenzpersonal durchgeführt werden.
Aktuell gehört diese Maßnahme jedoch nicht direkt zu den delegierfähigen Tätigkeiten gemäß dem Zahnheilkundegesetz (§1 Abs. 5).

Was dies genau bedeutet, und welche rechtlichen Voraussetzungen in der Zahnmedizin gelten, klärt mein umfangreicher Blog-Beitrag.

 Zum Blogbeitrag

Darf ein Zahnarzt die Blutabnahme delegieren?

Die Blutabnahme durch das Assistenzpersonal gehört nicht direkt zu den delegierfähigen Tätigkeiten gemäß dem Zahnheilkundegesetz §1 Abs. 5. Jedoch ist delegierfähig, was vom Schwierigkeitsgrad her mit den aufgeführten Maßnahmen in § 1 Absatz 5 vergleichbar ist. Darunter fällt damit auch die Blutentnahme aus einer Vene.

Der Zahnarzt hat hier die eigentliche Gesamtverantwortung und muss vorab entscheiden, an wen er die Maßnahme letztendlich delegiert. Dies hängt maßgeblich von den Fähigkeiten und den Kenntnissen der Person ab, die die Maßnahme in seinem Namen durchführen soll.

Kursdauer

Die Seminardauer beträgt 5 Stunden* zuzüglich einer halben Stunde für den Auf- und Abbau der benötigten Materialien

Schulungsinhalt

  • Rechtsgrundlagen
  • Anatomie und Physiologie
  • Hygienemaßnahmen
  • Praktische Übungen am Modell

Teilnehmerzahl

Die maximale Gruppengröße ist auf 10 Teilnehmer begrenzt. Bei größeren Gruppen erfolgt zuvor eine individuelle Planung.

Kosten

Ab 700 € zzgl. Anfahrt und MwSt.

Lassen Sie sich gerne von mir beraten und ein individuelles Angebot erstellen