Blutabnahmen werden primär in der Ellenbeuge (Fossa cubitalis) durchgeführt. Dies gelingt, sofern keine Ausschlusskriterien die Durchführung einschränken. In dieser kleinen Miniserie geht es deshalb um „relative“ Kontraindikationen bei der Blutabnahme, die von der durchführenden Person einzuhalten sind.

Kontraindikationen bei Blutabnahmen

Blutabnahmen sind keine risikoarmen Maßnahmen, wie sie in vielen Beschreibungen aber gerne bezeichnet werden. Komplikationen können einen milden Verlauf nehmen, wie beispielsweise eine Hämatombildung. Es gibt jedoch auch Komplikationen nach der Blutabnahme, die einen nicht ganz so harmlosen Verlauf darstellen. Von ihnen wird selten gesprochen. So stellt die Thrombophlebitis eine mehr als seltene Komplikation nach einer Blutentnahme dar. Dahinter versteckt sich eine Entzündung des Einstichareals. Vermieden werden kann die Infektion, wenn die Einhaltung der Ausschlusskriterien befolgt wird. Hierzu zählt, dass man nicht in einen Bereich einpunktiert, der sichtbare Hautveränderungen aufweist. In diesem Fall ist der Eintrag von Erregern in den Stichkanal nicht auszuschließen. In vielen Veröffentlichungen spricht man, wenn es um Ausschlusskriterien im Zusammenhang mit einer Blutabnahme geht, von „relativen Kontraindikationen“. Bei einer relativen Kontraindikation kann eine medizinische Maßnahme, unter strenger Abwägung der Risiken, dennoch zulässig sein. Im Falle einer Blutentnahme bedeutet dies, dass die Ausschlusskriterien kein absolutes Verbot für die Durchführung darstellen. Die durchführende Person muss sich jedoch im Klaren darüber sein, dass in diesem Fall ein Restrisiko nicht auszuschließen ist und dies ggf. mit der Patientin oder dem Patienten besprechen. Bei einer Punktion in eine vorgeschädigte Hautstelle bedeutet dies, dass ein Infektionsrisiko oder eine Verschlimmerung der bestehenden Problematik nicht auszuschließen ist.

Besser auf eine Punktion bei bestehenden Hautveränderungen verzichten?

Die klare Antwort lautet: JA. Bestehende lokale Infektionen, frische Verbrennungen, frische Wunden oder bestehende entzündliche Hautveränderungen bzw. Hautausschlag stellen eine „relative“ Kontraindikation dar. Auch Ekzeme, Neurodermitis oder andere Hautprobleme können eine lokale Infektion im Einstichareal begünstigen, da z.B. abgestorbene Hautzellen / Hautschuppen beim Einstich in die Tiefe transportiert werden. Sie selbst führen dann zu weiteren Infektionsverläufen und begünstigen die Thrombophlebitis.

Bei Patientinnen und Patienten, die beispielsweise unter einer Psoriasis leiden -also einer Schuppenflechte-, können die Hautveränderungen sehr stark ausgeprägt sein. Die erkrankten Areale der Haut können mitunter direkt in der Ellenbeuge vorliegen. Bei der Punktion kann es dann zu einem Eintrag abgestorbener Hautzellen kommen, die wiederum lokale Entzündungen begünstigen. Betroffene nutzen zudem häufig Salben, um die Symptome zu lindern. Die Salben bilden einen fettigen Film auf der Hautoberfläche, wodurch das Desinfektionsmittel einen Abperleffekt erfährt. Bei der Desinfektion muss dies zwingend berücksichtigt werden. Alkoholische Desinfektionsmittel sind hier zudem meist tabu, da sie ein starkes Brennen auf der vorgeschädigten Haut verursachen. 

Bei Patientinnen und Patienten mit lokalen Hautveränderungen sollte daher immer abgewogen werden, ob eine Blutabnahme möglich ist. Ist die Blutabnahme dringend geboten, da die benötigten Analysewerte entscheidend für eine zeitnahe Therapieeinleitung sind, muss eine individuelle Einzelfallentscheidung getroffen werden. Bei nichtärztlichem Assistenzpersonal bedeutet dies, dass die fachliche Meinung der delegierenden Ärztin bzw. des delegierenden Arztes eingeholt werden muss.