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Autor: Daniel Freitag

Die Blutabnahme ist ein alltäglicher medizinischer Eingriff, der in vielen Situationen notwendig ist, sei es zur Diagnose von Krankheiten, zur Überwachung des Gesundheitszustands oder zur Durchführung von Routineuntersuchungen. Doch es gibt spezielle Umstände, unter denen bestimmte Körperstellen für die Blutentnahme nicht geeignet sind. Eine dieser Situationen betrifft einen gelähmten Arm. In diesem Blogbeitrag werden mögliche Gründe erörtert, warum man an einem gelähmten Arm kein Blut abnehmen sollte.

Probleme durch anatomische und physiologische Gegebenheiten

Eine Lähmung des Arms tritt häufig auf, wenn das Nervensystem geschädigt ist, sei es durch einen Schlaganfall, eine Verletzung des Rückenmarks oder eine neurologische Erkrankung. Diese Schädigungen können sich möglicherweise auch auf die Blutzirkulation und die Funktion der Blutgefäße im betroffenen Arm auswirken. Durch einen reduzierten Muskeltonus, und die eingeschränkte Beweglichkeit, leidet unter Umständen die Blutzirkulation in dem betroffenen Arm. Dies kann zu einer Herabsetzung der peripheren Durchblutung führen – und somit zu einer Mangeldurchblutung der oberflächlichen Hautvenen, die zur Blutentnahme genutzt werden. Es kann auch in Betracht gezogen werden, dass die Blutentnahme unter Umständen dann auch nicht die benötigte Menge an Blut liefert oder dass die Qualität des entnommenen Blutes beeinträchtigt wird.

Auch der Venenstatus kann beeinträchtigt sein. Die Venen könnten durch die fehlende Bewegung, den Mangel an Muskelaktivität und die damit einhergehende schlechtere periphere Durchblutung geschwächt oder verengt sein. Dies macht es oftmals schwieriger, eine geeignete Vene für die Blutentnahme zu finden und erhöht das Risiko von Fehlpunktionen.

Eine Minderdurchblutung der Periphere kann das Auffinden einer geeigneten Vene an einem gelähmten Arm erschweren. Foto: Freitag


Erhöhtes Risiko von Komplikationen

Die Blutabnahme an einem gelähmten Arm birgt aber noch weitere Risiken, die sowohl für den Patienten als auch für das medizinische Personal problematisch sein können.

Infektionsgefahr: Bei einer Lähmung kann die Haut- und Gewebeintegrität beeinträchtigt sein, was das Risiko von Infektionen erhöht. Eine Blutabnahme könnte somit eine Eintrittspforte für Bakterien darstellen.

Schnellere Bildung von Hämatomen und erhöhte Nachblutungstendenz: Die Wahrscheinlichkeit von Hämatomen (Blutergüssen) und übermäßigen Blutungen ist bei gelähmten Gliedmaßen höher. Dies kann auf eine verminderte Blutgerinnung oder auf eine Schädigung der Blutgefäße zurückzuführen sein. Viele Patienten mit Lähmungen sind zudem mit blutverdünnenden Medikamenten eingestellt. Dieser Umstand könnte die Nachblutungs- und Hämatombildungstendenz noch verstärken.

Schmerzen und Unbehagen: Bei Patienten, deren Gliedmaßen gelähmt sind, kommt es häufig vor, dass sie ein anderes Schmerzgefühl haben. Sie könnten deshalb eine unangenehme oder schmerzhaftere Blutabnahme erfahren, auch wenn Teile des Nervensystems in der betroffenen Extremität geschädigt oder inaktiviert sind.

Eine erhöhte Nachbltungs- und Hämatombildungstendez ist wahrscheinlich, da oftmals blutverdünnende Medikamente hochdosiert eingenommen werden. Foto: Freitag


Psychologische Aspekte

Es gibt nicht nur körperliche Aspekte, sondern auch psychologische Aspekte, die bei der Abnahme des Blutes an einem gelähmten Arm relevant sein können. Patienten, die mit Lähmungen leben, stehen oft schon vor zahlreichen Schwierigkeiten. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Blutabnahme an einem gelähmten Arm zusätzliche Ängste oder Stress auslöst, vor allem wenn sie mit Schmerzen oder Unbehagen einhergeht. Es ist daher wichtig, die psychische Gesundheit der Patienten zu berücksichtigen und ihnen eine möglichst stressfreie Erfahrung zu bieten.


Fazit

Die Entscheidung, an einem gelähmten Arm kein Blut abzunehmen, basiert auf einer Kombination aus anatomischen, physiologischen und psychologischen Überlegungen. Die Risiken von Komplikationen, die eingeschränkte Blutzirkulation und die potenziellen Schmerzen für den Patienten sind entscheidende Faktoren, die in die Überlegungen einfließen.

Für medizinisches Assistenzpersonal ist es wichtig, diese individuellen Umstände zu berücksichtigen. Eine patientenorientierte Blutabnahme sollte daher am „gesunden“ Arm erfolgen, sofern dies unproblematisch möglich ist. Kann auch hier keine geeignete Vene ausgemacht werden, sollte zuallererst die delegierende ärztliche Person hinzugezogen werden. Sie muss letztendlich entscheiden, ob die Blutentnahme ggf. an einer anderen Stelle möglich ist (Handrücken, Fußrücken etc.) und dies im Zweifel höchstpersönlich durchführen.