Fragen und Antworten

  • Darf ich nach dem Seminar eigenständig Blut abnehmen?

    Nein, die Teilnahme an einem Seminar berechtigt Sie nicht, sofort am Menschen eigenständig Blut abzunehmen. Hierfür ist die endgültige Einschätzung des delegierenden Arztes notwendig. Da Blutabnahmen zu den invasiven Maßnahmen zählen, und somit zur persönlichen Leistungserbringung eines Arztes, ist diese Tätigkeit ausschließlich im Rahmen einer ärztlichen Delegation erlaubt.

  • Nimmt man sich im Kurs gegenseitig Blut ab?

    Aus rechtlicher Sicht sind gegenseitige Blutabnahmen grundsätzlich eine Grauzone! Auch wenn eine persönliche Einwilligung vorliegt und die absolute Freiwilligkeit vorausgesetzt wird, gibt es keine eindeutige Rechtsgrundlage für eine Blutabnahme zu Schulungszwecken. Blutabnahmen sind invasive Maßnahmen mit einem sehr hohen Komplikationsrisiko (z.B. Nervenläsion, Arterienpunktion). Daher zählen Blutabnahmen zu den Tätigkeiten, die eigentlich zur persönlichen Leistungserbringung eines Arztes zählen und nur zum Zwecke der Diagnostik oder Therapie durchgeführt werden sollten.

    Tritt durch Unsicherheit oder der anfänglichen Unerfahrenheit der Teilnehmenden ein gesundheitlicher Schaden oder gar eine vorübergehende Berufsunfähigkeit bei dem Probanden ein, muss eine eindeutige rechtliche Haftung geklärt sein. Diese kann jedoch nicht durch den Veranstalter übernommen werden, da keine rechtliche Grundlage und auch keine ärztliche Delegation für die Durchführung der Blutabnahme vorliegt.

    Weiter können in den Seminarräumen keine Arbeitsschutz- und Hygienegrundregeln befolgt werden, die für die Blutabnahme aber zwingend erforderlich sind (z.B. desinfizierbare Oberflächen, gut erreichbare Handwaschbecken, Patientenliegen usw.).

    Gegenseitige Blutabnahmen stellen somit ein hohes, rechtliches Risiko dar und werden durch mich bewusst nicht angeboten.  

  • Wer kann an den Seminaren teilnehmen?

    Seminare sind für Anfänger oder Quer, und Wiedereinsteiger konzipiert. Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf ist daher keine Teilnahmevoraussetzung. Die Praxisseminare sind deshalb auch für Auszubildende geeignet.

    Wenn Sie aus einem fachfremden Beruf kommen und beispielsweise einen beruflichen Wechsel planen, können Sie in den Seminaren ebenfalls wichtige Grundlagen und Grundtechniken erwerben. Mit der Teilnahme erlangen Sie jedoch nicht automatisch eine Berechtigung zur Durchführung einer Punktions- oder Injektionstechnik. In diesem Fall muss der zuständige delegierende Arzt zuvor eine Einzelfallprüfung durchführen und sich von den Kenntnissen und Fähigkeiten höchstpersönlich überzeugen.

  • Welche Qualifikation benötige ich zum Blutabnehmen

    Ob und an wen der Arzt eine Leistung delegiert, muss er vorab von der Qualifikation des jeweiligen Mitarbeiters abhängig machen (Auswahl- und Anleitungspflicht).

    Die geforderte Qualifikation kann durch den Abschluss einer medizinischen / heilberuflichen Ausbildung nachgewiesen werden. Eine Delegation ist auch an Auszubildende oder Quereinsteiger grundsätzlich möglich; der Arzt ist in diesem Fall jedoch zu besonderer Sorgfalt verpflichtet und muss sich von den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen.

    Verfügt der Mitarbeiter nicht über eine abgeschlossene medizinische oder heilberufliche Ausbildung, muss der Arzt eine gesonderte Auswahl und Prüfung des Mitarbeiters vornehmen. Mitarbeiter ohne eine berufliche Stellung können somit die Qualifikation durch eine intensive Anleitung erwerben, wobei der delegierende Arzt immer im Einzelfall prüfen und entscheiden muss, ob der Mitarbeiter für die Durchführung der delegierten Leistung geeignet ist.

  • Wer darf Blut abnehmen?

    Gemäß der „Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung“, dürfen ausgewählte Tätigkeiten eines Arztes unter bestimmten Voraussetzungen an nichtärztliches Fachpersonal übertragen werden (§15 Abs. 1 Satz 5). In dieser Vereinbarung werden u.a. die Anforderungen an die Delegation benannt und beispielhafte Tätigkeiten aufgeführt, die an qualifizierte nichtärztliche Mitarbeiter übertragen werden können. So findet man auch die Blutabnahme als delegierbare Tätigkeit. An wen diese Tätigkeit übertragen werden kann, muss der zuständige Arzt zuvor von der beruflichen Qualifikation oder den allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse des Mitarbeiters abhängig machen.

    Wer darf nun Blut abnehmen? Pauschal jeder Mitarbeiter im Gesundheitswesen, der über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.


  • Erhalte ich nach dem Kurs ein Zertifikat?

    Nach der Teilnahme an einem der Kursformate erhalten Sie kein Zertifikat. Alle Teilnehmenden erhalten jedoch eine Bescheinigung, die die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse zur Blutabnahme nachweist.

  • Dürfen Zahnmedizinische Fachangestellte Blut abnehmen?

    Wenn das zahnärztliche Assistenzpersonal die notwendigen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, darf diese Leistung auch unter bestimmten Voraussetzungen an jene übertragen werden. Leider ist gemäß dem Wortlaut des §1 Abs. 5 Zahnheilkundegesetz die Blutabnahme nicht ausdrücklich als delegierfähige Leistung aufgeführt.Die Delegation ist daher immer eine rechtliche "Grauzone". 

    Eine umfassende Erklärung und die rechtlichen Besonderheiten, finden Sie in meinem Blogbeitrag: Dürfen Zahnmedizinische Fachangestellte Blut abnehmen?