Aus rechtlicher Sicht sind gegenseitige Blutabnahmen grundsätzlich eine Grauzone! Auch wenn eine persönliche Einwilligung vorliegt und die absolute Freiwilligkeit vorausgesetzt wird, gibt es keine eindeutige Rechtsgrundlage für eine Blutabnahme zu Schulungszwecken. Blutabnahmen sind invasive Maßnahmen mit einem sehr hohen Komplikationsrisiko (z.B. Nervenläsion, Arterienpunktion). Daher zählen Blutabnahmen zu den Tätigkeiten, die eigentlich zur persönlichen Leistungserbringung eines Arztes zählen und nur zum Zwecke der Diagnostik oder Therapie durchgeführt werden sollten.
Tritt durch Unsicherheit oder der anfänglichen Unerfahrenheit der Teilnehmenden ein gesundheitlicher Schaden oder gar eine vorübergehende Berufsunfähigkeit bei dem Probanden ein, muss eine eindeutige rechtliche Haftung geklärt sein. Diese kann jedoch nicht durch den Veranstalter übernommen werden, da keine rechtliche Grundlage und auch keine ärztliche Delegation für die Durchführung der Blutabnahme vorliegt.
Weiter können in den Seminarräumen keine Arbeitsschutz- und Hygienegrundregeln befolgt werden, die für die Blutabnahme aber zwingend erforderlich sind (z.B. desinfizierbare Oberflächen, gut erreichbare Handwaschbecken, Patientenliegen usw.).
Gegenseitige Blutabnahmen stellen somit ein hohes, rechtliches Risiko dar und werden durch mich bewusst nicht angeboten.